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   BGH, 27.06.1984 - 3 StR 176/84   

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https://dejure.org/1984,2002
BGH, 27.06.1984 - 3 StR 176/84 (https://dejure.org/1984,2002)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1984 - 3 StR 176/84 (https://dejure.org/1984,2002)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1984 - 3 StR 176/84 (https://dejure.org/1984,2002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellen Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren und wegen Körperverletzung - Beantragung der Einstellung eines Verfahrens - Rüge der fehlerhaften Bemessung eines Strafrahmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 468
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 176/84
    Stellt ein Antragsteller erst im Rahmen seines Schlußvortrages Anträge, so gibt er grundsätzlich zu erkennen, daß er auf eine der Urteilsverkündung vorausgehende Entscheidung verzichtet (vgl. BGHSt 32, 10, 13 für den Fall von Hilfsbeweisanträgen).
  • BGH, 07.12.1977 - 2 StR 430/77

    Vorliegen eines besonders schweren Falles des § 176 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 3 StR 176/84
    Die Umstände der Tat legen jedoch die Annahme nahe, diese außerhalb der Regelbeispiele als besonders schweren Fall anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 430/77).
  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18

    Betrug (täuschungsbedingte Auszahlung eines Kredits; Vermögensschaden;

    Ebenso wenig verhilft es der Sachrüge zum Erfolg, dass das Landgericht - was von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen ist - die Beschränkung der Strafverfolgung nicht durch gesonderten Beschluss, sondern im Urteil ausgesprochen (dazu BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 176/84, NStZ 1984, 468, 469; vom 5. Dezember 1995 - 1 StR 140/95, BGHR StPO § 154a Beschränkung 4) sowie erst in den Urteilsgründen die erforderliche und im Schlussvortrag erteilte Zustimmung der Staatsanwaltschaft dokumentiert hat (§ 154a Abs. 1 Satz 3 StPO).
  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18

    Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Beurlaubung des Angeklagten (zurückhaltend

    Ebenso wenig verhilft es der Sachrüge zum Erfolg, dass das Landgericht - was von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen ist - die Beschränkung der Strafverfolgung nicht durch gesonderten Beschluss, sondern im Urteil ausgesprochen (dazu BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 176/84, NStZ 1984, 468, 469; vom 5. Dezember 1995 - 1 StR 140/95, BGHR StPO § 154a Beschränkung 4) sowie erst in den Urteilsgründen die erforderliche und im Schlussvortrag erteilte Zustimmung der Staatsanwaltschaft dokumentiert hat (§ 154a Abs. 1 Satz 3 StPO).
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Soweit hinsichtlich der Geschehnisse in M. weitere Straftatbestände erfüllt sein könnten - §§ 174, 240 StGB -, hat der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts eine Beschränkung der Strafverfolgung gemäß § 154a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO vorgenommen; eines gesonderten Beschlusses außerhalb des Urteils bedurfte es hierzu nicht (vgl. BGH NStZ 1984, 468 f; Müller in KMR 8. Aufl. § 154a Rdn. 12; Schöch in Kommentar zur Strafprozeßordnung (AKStPO) § 154a Rdn. 17; a.A. wohl Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 154a Rdn. 23 Fn. 38).
  • BGH, 14.04.1992 - 1 StR 68/92

    Schlußvortrag im Strafprozeß - Gebotene Einstellung des Verfahrens wegen

    Diese Stellungnahme, die der hier gegebenen Verfahrenslage entsprach, stellt einen Schlußvortrag im Sinne des § 258 Abs. 1 StPO dar (vgl. dazu BGH, Urt. vom 12. Februar 1992 - 3 StR 481/91; vgl. ferner BGH NStZ 1984, 468 sowie Hürxthal in KK 2. Aufl. § 258 Rdn. 8).
  • BGH, 12.01.2000 - 1 StR 652/99

    Totschlag; Beweiswürdigung (Zeugenaussage); Überzeugungsbildung; Aufklärungsrüge;

    Die Zeugen M. und W. wurden letztlich jeweils am Arm verletzt (insoweit hat die Strafkammer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft - in den Urteilsgründen - vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 468 f.; Urt. vom 31. August 1993 - 1 StR 418/93 m.w.Nachw. - die Strafverfolgung gemäß § 154a Abs. 3 StPO beschränkt).
  • BGH, 23.02.1999 - 1 StR 15/99

    Beweiswirkung des Sitzungsprotokolls

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob ein die Revision des Verurteilten rechtfertigender Verfahrensverstoß überhaupt darin bestehen kann, daß der Staatsanwalt von Ausführungen zur Begründung seines Antrags abgesehen hat (vgl. BGH NStZ 1984, 468; Urt. vom 12. Februar 1992 - 3 StR 481/91; BGHR StPO § 258 Abs. 1 Schlußvortrag 2).
  • BGH, 05.12.1995 - 1 StR 140/95

    Pflicht zur umfassenden rechtlichen Würdigung des festgestellten Sachverhalts

    Seine erschöpfende Prüfungspflicht hat das Landgericht dadurch erfüllt, daß es die Beschränkung ersichtlich mit der Urteilsverkündung vornehmen wollte und sie im Urteil verwirklicht hat (vgl. BGH NStZ 1984, 468, 469).
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